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Stand der Zulassung für Mäuse- und Rattengift (Rodentizide)

Schadnager sitzt neben einem Verbotsschild gegen den Einsatz von Mitteln zur Bekämpfung von Mäusen und Ratten

Befallsunabhängige Dauerbeköderung bleibt vorerst zulässig.

Bitte beachten Sie, dass sich die Rechtslage ständig ändert. Informieren Sie sich auf der Website der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) über den aktuellen Stand der Zulassungen.

Hier sind die wichtigsten Änderungen:

  • Die Anwendung der befallsunabhängigen Dauerbeköderung bleibt bis zum 30. Juni 2027 zulässig. Dabei handelt es sich nicht um eine neue Sonderregelung oder eine kurzfristige Verlängerung, sondern um die logische Folge der aktuell gültigen Zulassungen für Rodentizide. *
  • Die derzeit zugelassenen Rodentizide, deren Zulassungsbedingungen die befallsunabhängige Dauerbeköderung ausdrücklich enthalten, dürfen noch bis zum 30. Juni 2026 in Verkehr gebracht werden. Zusätzlich gilt eine gesetzliche Aufbrauchsfrist bis zum 30. Juni 2027. *
  • Solange ein Produkt rechtmäßig zugelassen ist und seine Zulassungsbedingungen die befallsunabhängige Dauerbeköderung vorsehen, darf diese Anwendung weiterhin durchgeführt werden. *
  • Wer beruflich mit diesen Giften arbeitet, wie Landwirte oder Schädlingsbekämpfer, benötigt künftig eine spezielle Sachkunde im Umgang mit Bioziden. Dafür gibt es eine Übergangsregelung, die bis zum 28. Juli 2027 gilt.

Weitere Links zur Thematik:

* Kundeninformation vom zertifiziertern Gutachter

Neuzulassung von Giftködern für Schadnager ab 2026

Kein Rattengift mehr für Privatleute (Deutscher Naturschutzbund)

Deutscher Schädlingsbekämpfungsverband

PPS – Produktnews

Das Ende der befallsunabhängigen Dauerbeköderung

Gesetzesänderung bei der Schädlingsbekämpfung

Verband deutscher Gartencenter

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